Die Crowdfunding-Plattform für den Schweizer Wald

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtiger Hinweis: Die AGB werden aktuell gerade überarbeitet und mit den neuen Datenschutzbestimmungen in Kürze publiziert. 

A. GELTUNGSRAHMEN

1. Allgemeines

1.1. SwissTrees engagiert sich schweizweit für wirksamen Klimaschutz durch Bildung, Beratung und Klimaschutzprojekte.

1.2. SwissTrees ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
a) Klimaschutzprojekte;
b) Pflanzungsprojekte für Bäume & Sträucher;
c) Erhaltungsprojekte von Habitatsbäumen
d) Projektentwicklung.

1.3. Sofern SwissTrees Dienstleistungen erbringt, werden diese sowie die dazu spezifisch geltenden Konditionen von SwissTrees mit dem Kunden individuell vereinbart (Dienstleistungs-Vertrag). Es gelten insb. die Bestimmungen in Abschnitt B dieser AGB.

1.4. Projekte oder Tätigkeiten in den Bereichen Klimaschutz und Klimabildung, die durch Spenden oder Klimaschutzbeiträge finanziert sind, werden in einer Vereinbarung über die Verwendung der Spenden geregelt. Es gelten insb. die Bestimmungen in Abschnitt C dieser AGB.

1.5. Diese AGB gelten für alle von SwissTrees erbrachten Dienstleistungen sowie für alle Spenden. Sämtliche Leistungen, einschliesslich Nebenleistungen von SwissTrees erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Durch den Abschluss eines Dienstleistungs-Vertrages oder einer Vereinbarung erklärt sich der Kunde mit den AGB von SwissTrees einverstanden.

1.6. Der Dienstleistungs-Vertrag resp. die Vereinbarung geht diesen AGB im Falle von Abweichungen vor, soweit der Inhalt klar belegt werden kann (insb. Schriftlichkeit). Die Bestimmungen dieser AGB gelten jeweils ergänzend zum Dienstleistungs-Vertrag resp. zur Vereinbarung. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. des Spenders werden nicht anerkannt, es sei denn, SwissTrees stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

B. Dienstleistungs-Vertrag

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Dienstleistungs-Vertrag kommt erst mit der beidseitigen Unterzeichnung des mit dem Kunden individuell vereinbarten, schriftlichen Dienstleistungs-Vertrag zustande.

3. Zahlungen

3.1. Dienstleistungen, welche SwissTrees gemäss dem Dienstleistungs-Vertrag erbringt, sind gemäss der darin netto vereinbarten Konditionen zu entschädigen. Diese Dienstleistungen sind entsprechend mehrwertsteuerpflichtig, es sei denn, eine spezifische Leistung sei von der Mehrwertsteuer befreit (wie insb. Bildungsmassnahmen und Dienstleistungsexporte). Der Nettopreis aller mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen erhöht sich entsprechend um den jeweils anwendbaren Mehrwertsteuersatz. Änderungen und Anpassungen in der Mehrwertsteuergesetzgebung bleiben vorbehalten.

3.2. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Dienstleistungs-Vertrag werden Rechnungen jeweils 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug in der ausgewiesenen Währung zu erfolgen. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen und dürfen den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag nicht mindern.

3.3. Hält der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, so gerät er ohne Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit in Verzug und schuldet SwissTrees Verzugszinsen von 5 % p.a. SwissTrees behält sich die Geltendmachung von Schadenersatz ausdrücklich vor.

4. Kundendaten

4.1. Der Kunde gewährt SwissTrees im Bedarfsfall Zugang zu den für die Erbringung der Dienstleistung relevanten kundenspezifischen Daten resp. Wissensträgern.

4.2. Der Kunde garantiert gegenüber SwissTrees die Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Daten.
SwissTrees übernimmt keine Haftung für Mängel oder Folgeschäden des Kunden, wenn der von SwissTrees erbrachten Dienstleistung inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden zugrunde liegen.

4.3. SwissTrees verwendet und behandelt die vom Kunden erhaltenen Daten und Informationen vertraulich gemäss den Bestimmungen dieser AGB (insb. Ziff. 17). SwissTrees ist jedoch berechtigt, Daten in verarbeiteter oder abgeleiteter Form, welche u.a. auf Daten des Kunden basieren können, für statistische, wissenschaftliche oder werbliche Zwecke weiterzuverwenden. Bei einer diesbezüglichen Veröffentlichung anonymisiert SwissTrees den Kundennamen oder holt zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Veröffentlichung des Kundennamens ein.

C. Vereinbarung

8. Vertragsabschluss

8.1. Die Vereinbarung kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung der mit dem Kunden individuell vereinbarten schriftlichen Vereinbarung zustande. Dies gilt nicht für den Abschluss einer Vereinbarung über einen CO2 Rechner auf den Webseiten von SwissTrees. Im letztgenannten Fall kommt der Vertrag mit dem Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars zustande. Das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars stellt eine verbindliche Willenserklärung für die Zahlung einer SPENDE an SwissTrees dar.

9. Spendengelder

9.1. Allgemeine Spenden, Gönnerbeiträge und Klimaschutzbeiträge von Privaten oder von Unternehmen, sofern sie für die Realisierung von Klimaschutzprojekten sowie für die Umsetzung von Klimabildungsprojekten zweckbestimmt sind, gelten für die Einkommens- und Gewinnsteuer als Spenden (die SPENDEN).

9.2. Vorbehältlich abweichender Bestimmungen in der Vereinbarung werden Rechnungen jeweils 30

9.3 Kalendertage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug in der ausgewiesenen Währung zu erfolgen.

11. Klimabildungsprojekte

11.1. SwissTrees verwirklicht im Rahmen der Klimabildung verschiedene Sensibilisierungsprojekte für diverse
Alters- und Zielgruppen.

11.2. Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen unterstützen diese Projekte der SwissTrees Klimabildung mit
SPENDEN. Die Spenden werden durch SwissTrees gemäss der Zweckbestimmung in der Vereinbarung
eingesetzt.

11.3. Einrichtungen der öffentlichen Hand unterstützen Projekte der SwissTrees Klimabildung durch
Zuwendungen, welche mehrwertsteuerrechtlich als Subventionen gelten. Diese Zuwendungen werden durch
SwissTrees gemäss der Zweckbestimmung in der Vereinbarung eingesetzt.

D. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

12. Beendigung von Verträgen

12.1. Vorbehältlich abweichender Bestimmungen im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der Vereinbarung
können sowohl der Kunde als auch SwissTrees den DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder die SPENDEN-Vereinbarung
ordentlich und ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten auf Ende eines jeden Kalenderjahres
kündigen, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsabschluss.
12.2. Aus wichtigen Gründen kann ein DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder eine Vereinbarung jederzeit ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen nicht zumutbar ist, etwa wenn:

a) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach zweifacher Mahnung nicht nachgekommen ist.

b) eine Vertragspartei zahlungsunfähig geworden ist resp. über ihr Vermögen der Konkurs eingeleitet oder der
Konkurs mangels Vermögens abgewiesen wird, oder

c) Aussagen oder Handlungen des Kunden Werten und Zielen von SwissTrees zuwiderlaufen oder durch das
Verhalten des Kunden für SwissTrees ein Reputationsschaden entstehen kann.

12.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist vorbehaltlich einer abweichenden
Regelung im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der Vereinbarung mittels eingeschriebenen Briefes an die
andere Vertragspartei zu richten.

13. Haftung

13.1. Vorbehältlich einer abweichenden Regelung im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der Vereinbarung
haftet SwissTrees ausschliesslich für Schäden, die als direkte Folge der Verletzung von wichtigen Vertragspflichten
durch SwissTrees entstehen, und welche SwissTrees (resp. ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder
grobfahrlässig verursacht hat.

13.2. Jegliche weitergehende Haftung von SwissTrees wird wegbedungen. Insbesondere haftet SwissTrees nicht
für Schäden, die auf einem Grund beruhen, der ausserhalb der Kontrolle von SwissTrees liegt, wie insb. Schäden
durch Feuer, Unwetter, Naturkatastrophen, unverschuldete Ausfälle der technischen Infrastruktur wie Server,
Kommunikationseinrichtungen, Internet oder Stromversorgung, Krieg oder Terrorismus, Atomunfall, politische
Unruhen, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik und
dergleichen. SwissTrees haftet ebenfalls nicht für Schaden, der daraus entsteht, dass ein Partner oder Lieferant von
SwissTrees von entsprechenden Umständen betroffen ist und SwissTrees als Folge davon ihre vertraglichen
Verpflichtungen nicht erfüllen kann. SwissTrees haftet insbesondere auch nicht für Schäden, einschließlich
Reputationsschäden, die aus Fehlern oder Versäumnissen eines Projektstandards, eines Zertifikate-Registers, eines
Gastlandes oder eines unabhängigen Verifizierers herrühren.

14. Informationen
SwissTrees informiert jährlich mit einem Jahresbericht umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und
die dadurch realisierten Klimaschutz- und Klimabildungsprojekte. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf der
Webseite www.SwissTrees.org zum Download verfügbar. SwissTrees gibt keine Garantie, dass Informationen,
welche durch SwissTrees zugänglich gemacht werden, frei von Fehlern sind oder ohne Weiteres mit ausländischem
Recht übereinstimmen.

15. Nutzung von Labels, Namen und Logos

15.1. SwissTrees gewährt dem Kunden das Recht, die Vertragsbeziehung zu SwissTrees Dritten bekanntzugeben
und die eigene Unterstützung der SwissTrees Klimaschutz- und Klimabildungsprojekte in den eigenen
Kommunikationsmitteln, insbesondere der Webseite, dem Jahresbericht oder offiziellen Pressemitteilungen zu
verwenden und dabei die Marke SwissTrees gemäss den Bestimmungen dieser AGB sowie der jeweils geltenden
und auf der Webseite www.SwissTrees.org veröffentlichten Richtlinien von SwissTrees betreffend des Corporate
Designs zu verwenden. Die Verwendung der Marke SwissTrees setzt die vorgängige schriftliche Zustimmung von
SwissTrees voraus

15.2. Die Verwendung eines SwissTrees-Labels setzt eine entsprechende Vereinbarung im DIENSTLEISTUNGSVERTRAG
oder in der Vereinbarung voraus. Der Kunde ist bei Verwendung des SwissTrees-Labels verpflichtet, die
Bestimmungen dieser AGB sowie die jeweils geltenden und auf der Webseite www.SwissTrees.ch veröffentlichten
Richtlinen von SwissTrees betreffend des Corporate Designs einzuhalten.

15.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der Marke SwissTrees sowie (bei entsprechender
vertraglicher Berechtigung) des SwissTrees-Labels und damit in Zusammenhang stehenden Darstellungen
innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe von SwissTrees zu vollziehen. Damit verbunden ist die
Verpflichtung, sämtliches Marketingmaterial auf eigene Kosten innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter
schriftlicher Mitteilung durch SwissTrees ebenfalls den neuen Darstellungen von SwissTrees anzupassen.

15.4. Der Kunde gewährt SwissTrees ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Verwendung des Namen
und Kennzeichens des Kunden zu Bekanntmachungszwecken. SwissTrees darf den Kunden auf der eigenen
Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen, es sei denn, die Parteien hätten eine davon
abweichende Regelung in einem DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der Vereinbarung getroffen. Das gilt glichermassen für die Verwendung von zugesandten Bilder oder an Veranstaltungen erstellte Bilder. Der Kunde iast für die Nutzungsrechte der Bilder verantwortlich.

15.5. Die Berechtigung zur Verwendung der Marke SwissTrees oder gegebenenfalls des SwissTrees –Labels
entfällt in jedem Falle bei andauernder Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS
oder der Vereinbarung, bei grober Verletzung von Pflichten aus diesen AGB, bei Schädigung der
Reputation von SwissTrees oder bei Aussagen oder Handlungen des Kunden, die Werten und Zielen von
SwissTrees zuwiderlaufen. SwissTrees kann dem Kunden vor Entzug der Berechtigung eine Frist zur Korrektur des
Fehlverhaltens setzen.

15.6. Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung gegenseitig zur
Verfügung gestellten Materialien und Rechte (wie insb. Logos, Labels) nicht weiterverwendet werden und sind, wo
erforderlich, zurückzugeben. Davon ausgeschlossen ist die Erwähnung der Zusammenarbeit als Referenz.

16. Webseiten
16.1. SwissTrees betreibt diverse Webseiten zu Informationszwecken, zur Bereitstellung von Online-CO₂-rechnern
oder für spezifische Projekte der Klimabildung (die WEBSEITEN). Die IT-TOOLS gelten nicht als WEBSEITEN, auch
wenn sie auf einem Online-Server zur Verfügung gestellt werden.

16.2. Für die Inhalte der WEBSEITEN übernimmt SwissTrees keine Haftung. Die Haftung für Schäden jedwelcher
Art, die aus oder im Zusammenhang mit dem Zugriff auf, der Nutzung oder dem Abfragen der WEBSEITEN oder dem
Gebrauch der darauf abrufbaren Informationen, entstehen, wird vollumfänglich ausgeschlossen. Informationen und
Daten auf den WEBSEITEN dienen allein Informationszwecken. Insbesondere wird keine Haftung für die Aktualität,
Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernommen. SwissTrees haftet nicht für eine fehlende Zugänglichkeit
der WEBSEITEN resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalität der WEBSEITEN.
16.3. SwissTrees haftet insbesondere nicht für die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit von
Informationen und Äusserungen Dritter, auch wenn solche Informationen bzw. Äusserungen den Nutzern auf einer
von SwissTrees betriebenen WEBSEITE oder Social Media Plattform zugänglich gemacht werden. Weiter haftet
SwissTrees nicht für Links auf Webseiten Dritter und den Inhalt solcher Webseiten.

16.4. Für ecoinvent Hintergrunddaten die auf SwissTrees Webseiten zugänglich gemacht werden, gelten zusätzlich
die «Terms of Use for Users of SwissTrees Software Applications Using ecoinvent Data».

16.5. Widerrechtliche oder diffamierende Äusserungen auf den WEBSEITEN sind nicht zulässig und werden durch
SwissTrees umgehend gelöscht. SwissTrees behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor.

17. Datenschutz
17.1. SwissTrees behandelt grundsätzlich alle persönlichen Daten von Kunden bzw. Nutzern gemäss
dem geltenden Datenschutzgesetz (DSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

17.2. Alle Informationen in Bezug auf den Umgang mit Kundendaten sind in der „Datenschutzinformation“
geregelt, die in der jeweils aktuellen Version auf den von SwissTrees betriebenen Websites veröffentlicht ist.

18. Vertragsänderungen

18.1. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen der DIENSTLEISTUNGS-VERTRÄGE und
VereinbarungEN bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

18.2. SwissTrees ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version wird auf der Homepage
publiziert und/oder dem Kunden zugestellt. Für den Vertrag oder die Offerte gelten, die zum Zeitpunkt der letzten
Unterschrift (Wirksamkeitsdatum des Vertrages) auf der Homepage publizierten oder die dem Kunden zugestellten
AGBs von SwissTrees.

19. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1. Die AGB und (vorbehältlich abweichender Bestimmung) jeder DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG resp.
Vereinbarung unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen.

20.2. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit AGB oder einem DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder der
Vereinbarung sind – vorbehältlich abweichender Bestimmungen im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG oder in der
SPENDEN-Vereinbarung – die Gerichte am Sitz der Stiftung SwissTrees (Zürich, Schweiz) zuständig. SwissTrees
steht es jedoch frei, ihre Ansprüche vor anderen zuständigen Gerichten an einem anderen Ort in der Schweiz oder
im Ausland geltend zu machen.